Vergütungen in der EEG-Novelle
Unter dem Gesichtspunkt des im September 2010 beschlossenen Energiekonzeptes und der stark gestiegenen Umlage von dem Jahr 2010 auf 2011 hat sich die Novelle zum Ziel gesetzt, die Kosten für die Einspeisung möglichst realistisch zu berechnen. Gegenüber dem Jahr 2011 mit einer Umlage von 3,53ct/kWh soll sie nach der Novelle im Jahr auf 3,59 ct/kWh ansteigen. Dementsprechend wurde die Vergütungsstruktur so geändert, dass Überförderungen, insb. bei Photovoltaikanlagen und Biogasanlagen, Doppelvermarktungen und Mitnahmeeffekte (Merit Orders) ausgeschlossen werden sollen. Die EEG-Umlage wird in den nächsten beiden Jahren relativ stabil bleiben und höchstens geringfügig ansteigen. Die von den Übertragungsnetzbetreibern gestern vorgelegte Prognose eines möglichen Anstiegs zwischen 3,66 und 4,74ct/kWh liegt an der obersten Grenze der zugrunde gelegten Berechnungen und rechnet bestimmte unklare Sonderfaktoren, wie eine Liquiditätsreserve, ein. Im Ergebnis ergibt sich ein schiefes Bild. Dies wird auch durch einen Rückblick auf das Vorjahr bestätigt: 2010 hatten die ÜNB für das Jahr 2012 eine Umlage zwischen 3,4 und 4,4 ct/kWh prognostiziert. Die tatsächliche Entwicklung - 3,59 ct/kWh - lag dann am unteren Rand der Prognose, so eine Pressemitteilung des BMU vom 14.11.2012.
Die Windenergie
Die Windenergie - insg. 35,5 TWh - trägt zum gröten Teil (s.u.) zur Stromerzeugung bei. In Hinblick auf den hohen Anteil der Binnenland-Anlagen (36,3 TWh) soll mit der Erhöhung der Degression von 1% auf 1,5% der Druck auf die Wirtschaft erhöht werden, kosteneffizient zu arbeiten. Anderseits bleibt die Vergütung mit 8,93 ct/kWh unverändert. Dagegen schafft der Gesetzgeber mit der Sprinterprämie und dem Stauchungsmodell den Betreibern von Offshore-Anlagen besondere Anreize für Neuinstallationen. Gilt ab dem Jahr 2012 jetzt eine erhöhte Anfangsvergütung von 15ct/kWh für die ersten 12 Jahre, in dem Anstieg ist eine sog. Sprinterprämie von 2ct/kWh integriert, so erhält der Anlagenbetreiber bei der Stauchung eine 19ct für die ersten 8 Jahre und 15ct für die folgenden 12 Jahre vergütet. Ein weiterer Anreiz liegt in dem Zeitpunkt der Degression. Er wird von 2015 auf 2018 verschoben und beträgt dann 7 %.
PV-Anlagen
Bei genauerer Betrachtung ist der Anteil der Photovoltaik an der Vergütung dominierend(s.o.), trotz erheblich geringerer EEG-Strommenge und so für die EEG-Umlage kostenbestimmend. Damit die Reduktion des Zubaus von PV-Anlagen von 7.400 MW im September 2010 auf 3.400 MW im September 2011 aufrechterhalten werden kann, schafft der Gesetzgeber über das EEG 2012 einen sog. atmenden Deckel. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 04.11.2011 die neuen Vergütungssätze für PV-Anlagen. Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, erhalten die Betreiber je nach Standort und Gröe der Anlage für jede in das Netz eingespeiste kWh einen Betrag zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent. Dies entspricht einer Reduktion der Vergütung um bis zu 15%. Der Deckel setzt sich aus 2 Komponenten zusammen. Die Basisdegression beträgt weiterhin 9 Prozent. Übersteigt die gemeldete installierte Leistung in diesem Zeitraum 3.500 MW, 4.500 MW, 5.500 MW, 6.500 MW oder 7.500MW, erhöht sich die Degression entsprechend zusätzlich um jeweils 3, 6, 9, 12 oder 15 Prozentpunkte. Der Gesetzgeber will über dieses Instrument auch die im Energiekonzept 2010 formulierten hohen EEG-Differenzkosten von 40% eindämmen. Auch sollen die einseitigen Investitionen der Wirtschaft (80%) auf die PV-Anlagen geglättet werden.
Was sind Differenzkosten?
Unter den EEG-Differenzkosten versteht man die EEG-Vergütungen abzüglich des Marktwertes des EE-Stroms. Diese Mehrkosten werden als Umlage auf den Verbraucher abgewälzt. Eine Zunahme des Verkaufs des EE-Stroms auf dem Markt erhöht die Differenzkosten, da sich so die Preise senken. Die Mehrkosen gehen letztendlich zu Lasten der nicht-priviligierten Verbraucher, da die energieintensiven Verbraucher von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren. Eine Degresssion der Vergütungen, aber auch eine sinkende Zahl der Anlagen, die ihren Strom über die EEG vergüten, führt wiederum zu einer sinkenden Umlage, da sich die Differenzkosten minimieren. Der Endverbraucher profitiert letztendlich von dieser Entwicklung.
ein Gutachten zum Thema Vergütungen
In einer gemeinsamen Studie des DLR, dem IWES Fraunhofer und des IfnE zum Thema Entwicklung der EEG-Vergütungen, der EEG-Differenzkosten und der EEG-Umlage bis zu dem Jahr 2030 auf Basis eines aktualisierten EEG-Ausbaupfades kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass mittelfristig zunehmend EE-Anlagenbetreiber aus der Vergütung ausscheiden. Unter der Magabe dass der Stromgrohandelspreis bis zu dem Jahr 2020 durch die Verknappung der fossilen Quellen real zunimmt, lässt sich ebenso eine langfristige Reduktion der Umlage bis zu dem Jahr 2030 annehmen. Es wird zunehmend attraktiver, den Strom selber zu vermarkten - auch ohne zusätzliche Anreize. Die Fast-Verdopplung des Anstiegs der Umlage sei auch auf den unerwartet hohen Zubau der PV-Anlagen zurückzuführen. Die Verfasser der Studie gehen davon aus, dass sie in den nächsten 5-6 Jahren leicht ansteigt, um dann deutlich bis zu dem Jahr 2030 zu sinken.
Greenpeace kritisiert die Ausnahmeregelung nach 48 der EEG-Novelle. In ihm sieht die Umweltschutzorganisation den Grund für die steigenden Kosten. Es sind "die Schlupflöcher für die Industrie. Die privaten Verbraucher zahlen derzeit 3,53 Cent EEG-Umlage pro Kilowattstunde Strom. 2012 soll die Umlage auf 3,59 Cent steigen. Dem stehen rund 570 Unternehmen gegenüber, die weitgehend von der EEG-Umlage befreit sind. Diese Groverbraucher, die sogenannten energieintensiven Industrien, zahlen nur symbolische 0,05 Cent Umlage", so die Umweltschutzorganisation. Dadurch entstehen für den privaten Verbraucher eine Mehrbelastung von 2 Mrd . Den "atmenden Deckel" für Strom aus Solarenergie - 20a, 32 und 33 hält die Organisation für richtig, fordert aber in Hinsicht auf den Forschungsstandort Deutschland eine Abkehr von weiteren Degressionen. Weiterhin soll die Vergütung für WEA an Land deutlicher als in 29 festgehalten, forciert werden. Damit spricht sich Greenpeace auch gegen die Anhebung der Degression von 1 auf 2% aus. Bezogen auf den geplanten Ausbau der Offshore-Anlagen nimmt die Organisation eine kritische Haltung ein. Sie fordert vor dem Ausbau zunächst einen "naturverträglichen Masterplan" und will die in dem "NATURA 2000 Meeresschutzgebiete langfristig gesichert wissen. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sieht in der Erhöhung der EEG-Umlage von 3,53 auf 3,59 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom eine unnötige Belastung des privaten Verbrauchers. Für diesen Anstieg ist einzig und allein die Politik verantwortlich. Sie hat Ausnahmeregelungen für die Industrie erweitert, eine teure Marktprämie eingeführt und den Netzbetreibern zusätzliche finanzielle Rücklagen zugestanden. Die Kosten für den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren werden auf immer weniger Schultern verteilt, kritisiert BEE-Präsident Dietmar Schütz den erneuten Kostenanstieg für die Stromkunden.